Unsere Anwälte für Arzthaftung vertreten Patienten gegenüber Angehörigen eines Heilberufes (Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Therapeuten) und deren Träger (Kliniken, Psychiatrische Krankenhäuser) bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen für Fehler der Tätigkeit im Rahmen eines Behandlungsvertrages. Es geht dabei häufig um:
Unsere Anwälte machen für Patienten und solche Personen, auf die sich der Schutzbereich des Behandlungsvertrages erstreckt (z. B. auch Eltern bei erhöhtem Aufwand durch ein geschädigtes Kind) Ansprüche gegen behandelnde Personen geltend. Regelmäßig werden diese Auseinandersetzungen mit der Berufshaftpflichtversicherung des Behandlers oder des Krankenhausträgers geführt. Dabei kann es um Kosten für notwendige Nachbehandlungen, vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld und andere Vermögensinteressen gehen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir für Sie die Übernahme unserer Anwaltskosten durch Ihren Versicherer
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Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch kennenlernen möchten. Hier erklären wir Ihnen, wie wir Ihnen helfen können, welche Schritte notwendig sind und wie wir unser Versprechen zur Kostentransparenz einlösen. Sie sprechen direkt mit einem unserer kompetenten Anwälte in Memmingen. Dürfen wir Sie anrufen?