Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vertritt Rechtsanwalt Deng Bauunternehmer (Hoch- und Tiefbau), Handwerksbetriebe und private Bauherren bei Auseinandersetzungen um:
Die Abnahme eines Bauwerkes oder einer Werkleistung, die ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist, hat eine wichtige rechtliche Bedeutung. Eine anwaltliche Beratung in diesem Zusammenhang kann dringend erforderlich sein.
Oft ist die rechtliche Beratung bei der Gestaltung des Bauvertrages oder des Kaufvertrages zur Immobilie bedeutsam, damit Sie Nachteile vermeiden. Auch während der Bauausführung, wenn z. B. eine Bauverzögerung (Verlängerung der Bauzeit), Sachmängel oder Planänderungen auftreten, bei der Abnahme bzw. Haus- oder Wohnungsübergabe, bei nachfolgendem Streit zwischen Baufirma und Bauherrn bzw. Käufer, bei Schiedsverfahren, Beweisverfahren oder anderen Vorgängen, bei denen auch Bausachverständige oder Baugutachter beteiligt sind, kann es wichtig sein, umfassend rechtlich aufgeklärt und beraten zu werden. Unser Fachanwalt für Baurecht, Rechtsanwalt Deng, vertritt Sie außergerichtlich in allen Bauphasen kompetent und mit großer Erfahrung sowie auch in Rechtsstreitigkeiten vor den Baukammern der Landgerichte Memmingen, Kempten, Ravensburg, Ulm, Augsburg, München und Stuttgart.Fragen Sie uns nach den Kosten für unsere Dienstleistung. Unser Rat und unsere Arbeit wird für Sie einen Mehrwert darstellen.
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