Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Nichteinhalten des Abstandes vor vorausfahrenden Fahrzeugen werden seitens der Behörden durch bestimmte Messverfahren festgestellt.
Der Fahrzeughalter erhält einen Anhörungsbogen zugeschickt. Möglich ist auch, dass Ihnen ein Bußgeldbescheid direkt zugestellt wird.
Um zu prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig verhängt werden und ob erfolgversprechende Einspruchsmöglichkeiten bestehen, ist die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht zu empfehlen.
Dieser wird mit unterschriebener Vollmacht fristwahrend Einspruch einlegen und die vollständige Ermittlungsakte zur Einsichtnahme bei den Bußgeldbehörden anfordern. Dies zur umfassenden Prüfung der Erfolgsaussichten des Einspruches.
Akteneinsicht und damit die Möglichkeit, eine behördliche Messung zu prüfen, erhält nur der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.
Wir vertreten Sie auch bei anderen Verkehrsverstößen wir beispielsweise unerlaubtem Benutzen des Handys, Behinderung von Rettungsgassen, Überladungen, Rotlichtverstößen, Überholen im Überholverbot, Vorfahrtsverstößen oder anderen Zuwiderhandlungen gegen die StVO.
Kosten
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, tragen Sie kein Kostenrisiko. Ansonsten fragen Sie uns direkt nach den für Sie entstehenden Kosten.