Häufig stellt ein Geschädigter fest, dass er bei der Abwicklung des Verkehrsunfalles, sofern er die Regulierung des Schadens dem Versicherer überlässt, nicht den nach seiner Meinung ihm zustehenden Schaden in voller Höhe erstattet bekommt. Um alle Schadensersatzansprüche nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall durchzusetzen ist zu empfehlen, sofort nach dem Unfall einen persönlich ausgewählten Anwalt zu beauftragen. Rufen Sie uns unmittelbar nach dem Verkehrsunfall an und wir unterstützen Sie von Anfang an optimal bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir beraten Sie unverzüglich über Ihre Rechte im Schadensfall bezüglich der Beauftragung eines Sachverständigen (Gutachters), Ihres Rechtes zur Inanspruchnahme eines Mietwagens, Ihres Rechts zur Verfügung des total beschädigten Fahrzeuges, Ihrer Rechte auf Durchführung der Schadensreparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens, die eventuell erforderliche Abstimmung mit Leasingbank oder Finanzierungsbank, Ihres Rechtes zur Abrechnung des Fahrzeugschadens auf Gutachtenbasis und über die häufigen Einwendungen von Versicherern (z. B. behauptete Verletzung einer Schadensminderungspflicht bei Auswahl des Abschleppunternehmens, des Mietwagens, des Gutachters, der Reparaturwerkstatt oder des Käufers Ihres unfallbeschädigten Fahrzeuges).
Darüber hinaus machen wir für Sie Personenschadensersatzansprüche geltend, beispielsweise auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden.
Betroffenen Mandanten wird häufig eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder das Nichteinhalten des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug vorgeworfen und hierzu ein Anhörungsbogen zugesandt. Es können auch andere Verkehrsverstöße, beispielsweise unerlaubtes Benutzen des Handys, Behinderung von Rettungsgassen, Überladungen, ungültige Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeuganhänger, Rotlichtverstöße, Überholen im Überholverbot, Vorfahrtsverstöße oder andere Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung Gegenstand eines Bußgeldverfahrens sein.
Nach Beauftragung an uns bestellen wir uns für Sie fristwahrend bei den Bußgeldbehörden und legen Einspruch gegen einen bereits zugestellten Bußgeldbescheid ein. Ist dem Mandanten erst der Anhörungsbogen zugestellt, übermitteln wir die verpflichtend mitzuteilenden Personenangaben an die Bußgeldbehörde. Wir beantragen Akteneinsicht, um den erhobenen Schuldvorwurf in rechtlicher Hinsicht überprüfen zu können. Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung holen wir für Sie eine Kostendeckungszusage beim Versicherer ein. Nach erfolgter Akteneinsicht beraten wir umfassend über die Erfolgsaussichten des Einspruches und geben Ihnen eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen im laufenden Verfahren.
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Vorgeworfen werden kann unseren Mandanten eine Straftatbegehung im Straßenverkehr, z. B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), eine Trunkenheitsfahrt bzw. eine fahrlässige oder angeblich vorsätzlich begangene Straßenverkehrsgefährdung, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, eine Nötigung, eine fahrlässig oder vorsätzlich begangene Körperverletzung oder eine fahrlässige Tötung. Dem einer Straftat verdächtigen Verkehrsteilnehmer steht grundsätzlich das Recht zur Aussageverweigerung zu.
Wir zeigen gegenüber der ermittelnden Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft Ihre anwaltliche Vertretung an und ersuchen darum, dass alle weiteren Verfahrensmaßnahmen über unsere Kanzlei erfolgen. Mit dem ersten Anschreiben an die Ermittlungsbehörden beantragen wir Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte. Nach Kenntnis des Akteninhaltes stimmen wir mit Ihnen ab, ob hier eine Einlassung für Sie sinnvoll ist, z. B. um eine möglichst milde Bestrafung zu erreichen, oder ob weiterhin keine Angaben zu Sache zu treffen sind.
Wir klären mit einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung, ob von dort die entstandenen Verfahrenskosten, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren, ganz oder teilweise übernommen werden.
Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren und einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Strafverfahren auf. Wir geben Ihnen nach Kenntnis von sämtlichen Tatsachen und Umständen des Tatvorwurfes eine klare Handlungsempfehlung.
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