Viele Menschen sorgen sich um die Zukunft ihrer Familie, ihrer Lebenspartner und ihrer Angehörigen. Dabei geht es zunächst häufig um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Bankvollmachten. Zu einer solchen Vorsorgeplanung gehört für die meisten auch eine Regelung der Erbfolge und die Überlegung, wie ein Testament errichtet wird.
Hier helfen unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht weiter. Wir beraten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentes und beachten hierbei für Sie:
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir teilen Ihnen die Ihnen entstehenden Beratungskosten bei Terminsvereinbarung mit.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch, falls notwendig, gerichtlich. Wir können Sie umfassend informieren und Ihnen helfen bei:
Zu sämtlichen Fragen der Testamentsgestaltung und der Erbauseinandersetzung steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung
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